Arbeitssicherheit: Noch ein weiter Weg
Arbeit & Beruf in Handwerk, Bau, Industrie: Arbeitssicherheit: Noch ein weiter Weg

Mittwoch, 16. September 2009

Arbeitssicherheit: Noch ein weiter Weg

Die Arbeitsbedingungen in der Bundesrepublik sind nicht die Schlechtesten im internationalen Durchschnitt. Handwerk, Industrie und Bauwesen haben hohe Standards an den Arbeitsschutz. Das beginnt bei strikten Vorschriften - z.B. dem Berufsbildungsgesetz und dem Arbeitsrecht und endet noch lange nicht bei der bereitgestellten Berufskleidung.

Aspekte des Arbeitsschutz

Wenn es nach dem Artikel 82 des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) sowie Artikel 6 des Arbeitsgesetzes (ArG) geht, dann liegt die Verantwortung für den Arbeitsschutz bei den Arbeitgebern in Industrie und Handwerk. Die Arbeitgeber müssen dem Arbeitnehmer gegenüber gewährleisten, dass alle notwendigen Massnahmen getroffen werden, damit das Risiko von Berufsunfällen und -krankheiten vorgebeugt und die Gesundheit der Arbeitnehmenden geschützt wird. Dazu gehört insbesondere die richtige Berufsbekleidung und Handwerkskleidung.

Arbeitssicherheit vs. pragmatische Problemlösungssucht

Arbeitssicherheit aktuell: Aus Gründen des Sparzwangs, der Krise, der Unwissenheit und vielen anderen Unterlassungen wird die rechtliche Grundlage zur Arbeitssicherheit im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und im Sozialgesetzbuch SGB VII "gesetzliche Unfallversicherung" (nicht zu vergessen: Arbeitssicherheitsgesetz "ASiG" sowie Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte im Bereich der Arbeitsmedizin) oft außer acht gelassen. "Klassiker" wie Gitterboxen auf stromführenden Kabeln, ungesicherte Rollschienen oder weitere grobe Fahrlässigkeiten sollten eigentlich der Vergangenheit angehören, aber im täglichen Stress und aus pragmatischer Lösungssucht in Zusammenhang mit fast kindlich zu nennendem Drang nach unorthodoxer Problemüberwindung findet auf Baustellen wie in Hobbykellern oftmals ein Verdrängen der einfachsten Regeln der Arbeitssicherheit statt.

Arbeitssicherheit ist Lernthema

Zentrales Element der Arbeitssicherheit sind die Unterweisungen, wie sie § 12 Abs.1 des Arbeitsschutzgesetzes formuliert werden. Diese sind auch maßgeblich für den Versicherungsschutz. Ein Betrieb - aber auch ein Arbeitnehmer - sollte darauf achten, dass in seinem Arbeitsumfeld während der Arbeitszeit ausreichend und angemessen Aspekte der Arbeitssicherheit angesprochen werden. Ausreichend und angemessen heißt in diesem Fall, dass ein angemessenes Verhältnis zur vorhandenen Gefährdungssituation und der Qualifikation der Versicherten bestehen sollte.

Arbeitskleidung und Werkzeug

Natürlich müssen alle am Betriebsgeschehen Beteiligten und für betriebliche Abläufe Verantwortlichen über Informationen über neueste Erkenntnisse aus der Arbeits- und Technikforschung verfügen, aber auch aktuelles Werkzeug und funktionale Arbeitskleidung tragen. Das Thema der Arbeitsbekleidung ist insbesondere in Bezug auf Sicherheitsaspekte wie beispielsweise Stahlkappen in Arbeitsschuhen besonders wichtig. Beispielsweise benötigen Dachdecker eine Kleidung, die der Anforderung der Befestigung an Sicherheitskonstruktionen (Seile, Haken) berücksichtigt, also spezielle Dachdeckerhosen, oder bestimmte Dachdeckerschuhe, die für die Arbeit auf Dächern konzipiert sind, und die für diese Berufsgruppe essentiell wichtige Arbeitskleidung darstellen.

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