Freitag, 25. September 2009

Arbeitskreis Infektionsprophylaxe Berlin - Leipzig am 29. September 2009 Medizinprodukte

Der Arbeitskreis Infektionsprophylaxe Berlin - Leipzig lädt am 29. September 2009 interessierte Mitarbeiter/innen der Gesundheitseinrichtungen zum kostenfreien Besuch einer Fachveranstaltung im Langenbeck-Virchow-Haus, Luisenstraße 58 - 59, 10117 Berlin (Nähe Charité, Campus Mitte), von 9.30 Uhr bis 16.00 Uhr in Berlin ein.

Ansteckungsgefahr ist auch ein Thema der Arbeitssicherheit: Unternehmen können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die derzeitige Grippewelle (landläufig Schweinegrippe bezeichnet) einzudämmen. Denn zur Gesundheitsvorsorge gehört nicht nur, Arbeitsunfälle zu verhindern, sondern in einem viel ganzheitlicheren Ansatz für die Gesundheit der Beschäftigten zu sorgen.

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) hat eine FAQ zusammengestellt, die wichtige Fragen zur Grippewelle beantwortet. Stand der Informationen ist September 2009.

Mittwoch, 23. September 2009

Berufsgenossenschaften - Eine Übersicht der Arbeitssicherheit

Berufsgenossenschaften haben sich seit Jahren bewährt. Neben den Unfallkassen sind sie wichtiger Bestandteil der sozialen und beruflichen Infrastruktur der Bundesrepublik und aus dem Arbeitsalltag - nicht nur im Hinblich auf Arbeitssicherheit bzw. Berufssicherheit wegzudenken. Denn eines steht fest: Die Arbeit der Berufsgenossenschaften als gesetzliche Unfallversicherer der gewerblichen Wirtschaft zahlt sich aus, denn die Zahl meldepflichtiger Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter sank zwischen 1960 und 2007 im Durchschnitt aller Gewerbezweige von 133 auf 27. Diesen Erfolg und dieses hohe Maß an Arbeitssicherheit/Berufssicherheit - nicht nur auf dem Gebiet der Arbeitskleidung/Berufskleidung wie beispielsweise Sicherheitsschuhe - haben wir diesen Berufsgenossenschaften zu verdanken. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die einzelnen Berufsgenossenschaften:

Steinbruchs-Berufsgenossenschaft
Die Steinbruchs-Berufsgenossenschaft ist Unfallversicherer und Präventionsdienstleister für die Baustoff-Industrie sowie Unternehmen der Erdöl- und Erdgasbranche.
Theodor-Heuss-Straße 160
30853 Langenhagen
Telefon: 0511 7257-0
Telefax: 0511 7257-100

Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften (VMBG)
Kreuzstraße 45
40210 Düsseldorf
Telefon: 0211 8224-0
Telefax: 0211 8224-444

Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 15
55130 Mainz

kostenfreie Service-Nummern:
0800 999 0080-1 Mitglieder und Beitrag
0800 999 0080-2 Prävention
0800 999 0080-3 Rehabilitation

Telefax: 06131 802-10900

Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft
Kreuzstraße 45
40210 Düsseldorf
Telefon: 0211 8224-0
Telefax: 0211 8224-444

Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro
Die Berufsgenossenschaft der Gas-, Fernwärme- und Wasserwirtschaft hat sich zum 01. April 2009 mit der BG Elektro Textil Feinmechanik zur BG Energie Textil Elektro vereinigt.
Gustav-Heinemann-Ufer 130
50968 Köln
Telefon: 0221 3778-0
Notfall-Hotline: 0211 30180531
Telefax: 0221 3778-1199

Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft
Kreuzstraße 45
40210 Düsseldorf
Telefon: 0211 8224-0
Telefax: 0211 8224-444

Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie
Kurfürsten-Anlage 62
69115 Heidelberg
Telefon: 06221 523-0
Telefax: 06221 523-323

Holz-Berufsgenossenschaft
Am Knie 8
81241 München
Telefon: 089 82003-0
Telefax: 089 82003-199

Papiermacher-Berufsgenossenschaft
Lortzingstraße 2
55127 Mainz
Telefon: 06131 785-1
Telefax: 06131 785-271

Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung
Rheinstraße 6 - 8
65185 Wiesbaden
Telefon: 0611 131-0
Telefax: 0611 131-100

Lederindustrie-Berufsgenossenschaft
Lortzingstraße 2
55127 Mainz
Telefon: 06131 785-1
Telefax: 06131 785-271

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten
Dynamostraße 7 - 11
68165 Mannheim
Telefon: 0621 4456-0
Telefax: 0621 4456-1554

Fleischerei-Berufsgenossenschaft
Lortzingstraße 2
55127 Mainz
Telefon: 06131 785-1
Telefax: 06131 785-340

Zucker-Berufsgenossenschaft
Lortzingstraße 2
55127 Mainz
Telefon: 06131 785-1
Telefax: 06131 785-271

Bergbau-Berufsgenossenschaft
Hunscheidtstraße 18
44789 Bochum
Telefon: 0234 316-0
Telefax: 0234 316-300

Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution
M 5, 7
68161 Mannheim
Telefon: 0621 183-0
Telefax: 0621 183-5191

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Aus der Berufsgenossenschaft der keramischen und Glas-Industrie wurde nach dem Zusammenschluss mit der VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) ab 01. Januar 2009 eine neue Berufsgenossenschaft mit dem Namen VBG, der gesetzlichen Unfallversicherung für Banken, Versicherungen, freie Berufe, Zeitarbeitsunternehmen, Unternehmen der keramischen und Glas-Industrie und über 100 weitere Gewerbezweige.
Deelbögenkamp 4
22297 Hamburg
Telefon: 040 5146-0
Telefax: 040 5146-2146


Berufsgenossenschaft der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen
Fontenay 1a
20354 Hamburg
Telefon: 040 44118-0
Telefax: 040 44118-140

Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
Ottenser Hauptstraße 54
22765 Hamburg
Telefon: 040 3980-0
Telefax: 040 3980-1666

See-Berufsgenossenschaft
Reimerstwiete 2
20457 Hamburg
Telefon: 040 36137-0
Telefax: 040 36137-770

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Pappelallee 35/37
22089 Hamburg
Telefon: 040 20207-0
Telefax: 040 20207-525

Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft - BG BAU
Hildegardstraße 28 - 30
10715 Berlin
Telefon: 030 85781-0
Telefax: 030 85781-500

Nicht nur Industrie, sondern auch in Bau, Handwerk und Verwaltung hat sich nicht nur durch eine geschärfte Aufmerksamkeit ein Bewusstsein für Arbeitssicherheit etabliert, das ein Verdienst der Berufsgenossenschaften ist. Arbeitssicherheit beginnt bereits mit der Wahl der Berufskleidung, und hier sind die Handwerker ebenso wie die Beschäftigen der Industrie angesprochen, durch entsprechende Arbeitskleidung wie Arbeitsmäntel und Arbeitshosen, z.B. robuste Cord-Latzhosen, Arbeits-Jeanshosen zu tragen, aber auch gegen eine widrige Witterung Regenjacken zu nutzen. Auch die Beschäftigten des Handwerks sind mit ihrer Handwerkskleidung angesprochen, z.B. zu den Zunfthosen und Zunftjacketts nicht zu vergessen, auch die richtigen Arbeitsschuhe wie mindestens Halbschuh S1, Stiefel S1, Sandalen S1 oder allgemein Schuhe S1 anzulegen.

Mittwoch, 16. September 2009

Arbeitssicherheit: Noch ein weiter Weg

Die Arbeitsbedingungen in der Bundesrepublik sind nicht die Schlechtesten im internationalen Durchschnitt. Handwerk, Industrie und Bauwesen haben hohe Standards an den Arbeitsschutz. Das beginnt bei strikten Vorschriften - z.B. dem Berufsbildungsgesetz und dem Arbeitsrecht und endet noch lange nicht bei der bereitgestellten Berufskleidung.

Aspekte des Arbeitsschutz

Wenn es nach dem Artikel 82 des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) sowie Artikel 6 des Arbeitsgesetzes (ArG) geht, dann liegt die Verantwortung für den Arbeitsschutz bei den Arbeitgebern in Industrie und Handwerk. Die Arbeitgeber müssen dem Arbeitnehmer gegenüber gewährleisten, dass alle notwendigen Massnahmen getroffen werden, damit das Risiko von Berufsunfällen und -krankheiten vorgebeugt und die Gesundheit der Arbeitnehmenden geschützt wird. Dazu gehört insbesondere die richtige Berufsbekleidung und Handwerkskleidung.

Arbeitssicherheit vs. pragmatische Problemlösungssucht

Arbeitssicherheit aktuell: Aus Gründen des Sparzwangs, der Krise, der Unwissenheit und vielen anderen Unterlassungen wird die rechtliche Grundlage zur Arbeitssicherheit im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und im Sozialgesetzbuch SGB VII "gesetzliche Unfallversicherung" (nicht zu vergessen: Arbeitssicherheitsgesetz "ASiG" sowie Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte im Bereich der Arbeitsmedizin) oft außer acht gelassen. "Klassiker" wie Gitterboxen auf stromführenden Kabeln, ungesicherte Rollschienen oder weitere grobe Fahrlässigkeiten sollten eigentlich der Vergangenheit angehören, aber im täglichen Stress und aus pragmatischer Lösungssucht in Zusammenhang mit fast kindlich zu nennendem Drang nach unorthodoxer Problemüberwindung findet auf Baustellen wie in Hobbykellern oftmals ein Verdrängen der einfachsten Regeln der Arbeitssicherheit statt.

Arbeitssicherheit ist Lernthema

Zentrales Element der Arbeitssicherheit sind die Unterweisungen, wie sie § 12 Abs.1 des Arbeitsschutzgesetzes formuliert werden. Diese sind auch maßgeblich für den Versicherungsschutz. Ein Betrieb - aber auch ein Arbeitnehmer - sollte darauf achten, dass in seinem Arbeitsumfeld während der Arbeitszeit ausreichend und angemessen Aspekte der Arbeitssicherheit angesprochen werden. Ausreichend und angemessen heißt in diesem Fall, dass ein angemessenes Verhältnis zur vorhandenen Gefährdungssituation und der Qualifikation der Versicherten bestehen sollte.

Arbeitskleidung und Werkzeug

Natürlich müssen alle am Betriebsgeschehen Beteiligten und für betriebliche Abläufe Verantwortlichen über Informationen über neueste Erkenntnisse aus der Arbeits- und Technikforschung verfügen, aber auch aktuelles Werkzeug und funktionale Arbeitskleidung tragen. Das Thema der Arbeitsbekleidung ist insbesondere in Bezug auf Sicherheitsaspekte wie beispielsweise Stahlkappen in Arbeitsschuhen besonders wichtig. Beispielsweise benötigen Dachdecker eine Kleidung, die der Anforderung der Befestigung an Sicherheitskonstruktionen (Seile, Haken) berücksichtigt, also spezielle Dachdeckerhosen, oder bestimmte Dachdeckerschuhe, die für die Arbeit auf Dächern konzipiert sind, und die für diese Berufsgruppe essentiell wichtige Arbeitskleidung darstellen.

40 Jahre Berufsbildungsgesetz

Die berufliche Ausbildung in Deutschland feiert Jubiläum: Im September 1969 wurde durch eine gesetzliche Regelung eine bundeseinheitliche Grundlage für die Ausbildung junger Auszubildender in Betrieb und Berufsschule geschaffen, ohne die die betriebliche Ausbildung in Deutschland in seiner heutigen Ausprägung kaum möglich wäre. Seitdem haben sich mit dem Berufsbildungsgesetz die klaren Strukturen für die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung sowie die berufliche Fortbildung und Umschulung 40 Jahre lang bewährt.

Tradition der Berufsbildung

Ohne mit jahrhundertelangen Tradition der deutschen Berufsbildung mit Wurzeln im mittelalterlichen Zunftwesen zu brechen, wurde ein Berufsausbildungssystem für die industrielle Bundesrepublik geschaffen, das sich auch in unserer sich von industriellen Strukturen lösenden Zeit nutzvoll einsetzen lässt, denn es enthält grundsätzliche Bestimmungen über Begründung, Beendigung und den prägenden Inhalt des Berufsausbildungsverhältnisses wie etwa die Frage einer angemessenen Vergütung.

Vorschriften der Berufsbildung

Hinzu treten Vorschriften über die Anerkennung von Ausbildungsberufen, die Ausbildungsordnung, das Prüfungswesen sowie die qualitative Überwachung, Beratung und Regelung der Berufsausbildung, Bereitstellung der Arbeitsmaterialien und Arbeitskleidung, Rechte und Pflichten zwischen Auszubildendem und Ausbilder sowie Fragen der Arbeitssicherheit.

Novellisierung des Berufsbildungsgesetzes im Mai 2005

Im Mai 2005 wurde das Berufsbildungsgesetz novellisiert, um u.a. eine flexiblere Zulassung von jungen Menschen aus vollzeitschulischer Ausbildung zur Kammerprüfung zu schaffen, aber auch zusätzliche Potenziale, Teile der Ausbildung im Ausland zu verbringen und neue Möglichkeiten einzuführen, eine Ausbildung in mehreren aufeinander aufbauenden Stufen zu komplettieren. Auch ist das Prüfungsrecht praxisgerecht weiter flexibilisiert.

Einheitliche Strukturen durch Berufsbildungsgesetzes

Die durch das Berufsbildungsgesetz ermöglichten einheitlichen Strukturen in der Berufsausbildung und der Arbeit von Berufsanfängern ist auch die Grundlage für eine Anpassung des Berufsbildungssystems in Deutschland an den technologischen und strukturellen Wandel, denn gerade in einer globalisierten Welt muss Bildung die Grundlage für dauerhafte und verlässliche Beschäftigung sein.